Alle fünf Jahre wird genauer geprüft 

Generalinspektionen von Abscheideranlagen sind vor Inbetriebnahme durchzuführen und alle 5 Jahre zu wiederholen. Hier werden die Dichtheit der Anlage, der bauliche Zustand, die ausreichende Bemessung und die Aufzeichnungen im Betriebstagebuch geprüft.

Die Generalinspektion ist Grundlage für die Anzeige nach IndVO bei der Wasserbehörde.

Im Rahmen unserer Wartungsverträge übernehmen wir Ihre Terminüberwachung. Unsere Fachkundigen führen die Generalinspektion an Fettabscheideranlagen durch und fertigen ein von den Behörden anerkanntes Prüfprotokoll.

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Protokoll der Generalinspektion